Suche
E149 (E149)
gilt als vereinbart, daß der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall 20 % vom Schadenbetrag
selbst zu tragen hat.
- Seite 1 von 1 -
1
Selbstbehalt (E49) (E49)
gilt als vereinbart, daß der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall 20 % vom Schadenbetrag
selbst zu tragen hat.
- Seite 1 von 1 -
1
Selbstbehalt in jedem Schadenfall (KG10a) (KG10a)
lt - KG10a
Der Versicherungsnehmer hat in jedem Schadenfall 20 % vom Schadenbetrag, mindestens EUR
72,67,- selbst zu tragen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
USP-B94.1 (USP-B94.1)
für
den Rest der Versicherungsperiode um den Betrag der Entschädigung, ohne daß es eines Antrages auf
Nachversicherung bedarf. Für den Auffüllbetrag wird die Prämie pro rata temporis berechnet. [...] ohne die unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile [...] D.2. Datenträger und die auf diesen befindlichen Daten:
Siehe Punkt 4 der Zusatzbedingungen für Feuerversicherungen industrieller und gewerblicher An-
lagen. Hiezu gehören Datenträger aller
USP-B95 (USP-B95)
für
den Rest der Versicherungsperiode um den Betrag der Entschädigung, ohne daß es eines Antrages auf
Nachversicherung bedarf. Für den Auffüllbetrag wird die Prämie pro rata temporis berechnet. [...] ohne die unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile [...] D.2. Datenträger und die auf diesen befindlichen Daten:
Siehe Punkt 4 der Zusatzbedingungen für Feuerversicherungen industrieller und gewerblicher An-
lagen. Hiezu gehören Datenträger aller