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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN LP-98
VERSICHERUNG AG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT-PLUS-
VERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haushalt
Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.2) (F75.2)
FEUER - Wertanpassung der Versicherungssummen von Gebäuden und
Betriebseinrichtungen - F75.2
1. Die Versicherungssummen der versicherten Gebäude und der Betriebseinrichtung erhöhen oder
vermindern s
Revision von Dampfturbinenanlagen (MB47.2-03)
MASCHINENBRUCH - Revision von Dampfturbinenanlagen - MB47.2-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer regelmäßig Revisionen
durchzuführen. Die Revisionen des gesamten Turbo
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.12) (AH3420.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH3420.12
SCHÄDEN AN KUNDENFAHRZEUGEN - BESTIMMTE VERSORGUNGSHANDLUNGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für
Brandmeldeanlagen (BU3001.12)
FEUER-BU - Brandmeldeanlagen - BU3001.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen
Brandverhütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeug