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Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (F850)
BESONDERE
BEDINGUNG F850
INDIREKTE BLITZSCHÄDEN - GRUNDPAKET
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012.1 (VBKLV2012.1)
ab Fälligkeit der
Leistung.
§ 16 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen "Rechnungsgrundlagen
und Kosten" und "Rückkaufswerte und pr [...] angegebenen Konto ab. Erfolgt die Zahlung,
insbesondere aufgrund der Nichtdurchführung einer Lastschrift, aus von Ihnen zu vertretenden Gründen
verspätet, so sind wir als Versicherer berechtigt, Ihren [...] in
Abzug.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach Maßgabe dieser
Bestimmung sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95) (ARB95)
Anerkenntnis
oder ähnliche Vereinbarungen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde, es sei denn, ohne
die neue Rechtsgrundlage wäre Versicherungsschutz gegeben;
2.3. die Geltendmachung [...] und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluß des Vertrages geltenden Ta-
rifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Verände-
rungen des [...] 2.1., Artikel 18.2.1. und Artikel 19.2.1.) gilt als
Versicherungsfall das dem Anspruch zugrundeliegende Schadenereignis. Als Zeitpunkt des Versiche-
rungsfalles gilt der Eintritt dieses Schad
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.19)
dass die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, FBU, TBU)
4. Anerkennung der G [...] wird ein Regiezuschlag
von derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das brutto Grundgehalt/den Grundlohn
aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, EC, ECBU, UG, UGBU)
26. Repräsentantenklausel [...] Betriebsvorschriften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch
zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte
Landwirtschaftliches Inventar auf fremden Grund (F821) (F821)
INVENTAR AUF FREMDEM GRUND
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die landwirtschaftliche Gesamtfeuerversicherung (ZL 6) gilt
landwirtschaftliches Inventar auch auf fremden Grundstücken innerhalb Österreichs