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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung EF95 (EF95)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF99)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EFA99)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF4)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBUA99)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung,
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden.
b) Sachschäden an Fahrzeugen oder
c) an Wegen, Straßen