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Photovoltaikanlagen (Fe1123.18)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern
Erweiterter Neuwertersatz (DHN-01)
In Ergänzung von Art. 7 Pkt. 1.3. der ABH gilt vereinbart, daß bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden
und für den darin befindlichen Wohnungsinhalt der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2) (WSV-B2)
Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6 Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Gebäuden und
Einrichtungen
AHVB 86 Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die
[...] Blitzschlag an der E-Installation sowie an Motoren und Wasserpumpen, so-
ferne diese Gebäudebestandteile sind. Die Haftung erstreckt sich somit auch auf Schäden, die
durch Überspannung bzw [...] lich der hiefür erforderlichen Nebenarbeiten
- an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstük-
kes bis zu S 5.000,-- auf "Erstes Risiko".
Deckungspaket AH816.2 (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816.2)
aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt Nebengebäuden;
3.1.3 Reklameeinrichtungen;
3.1.4 einer [...] ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls auf die Versicherungssumme angerechnet.
5. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der [...] Schadenersatz-
verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden
oder Räumlichkeiten, die zumindest zu zwei Drittel für den versicherten Betrieb oder Beruf
AmLand - Leitungswasserversicherung (ALL-02)
Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich, soferne sich die versicherten
Sachen in Gebäuden befinden und nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Versicherte Kosten (Ne [...] n einschließlich der hiefür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen auch außerhalb
der Gebäude ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze