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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF99)
Masten sowie Einfriedungen);
e) Schäden an Platin-, Gold- und Silbersachen, Perlen und Edelsteinen, Sammlungen sowie
Bargeld und Wertpapieren.
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5. Der Versicherungsnehmer
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EFA99)
Masten sowie Einfriedungen);
e) Schäden an Platin-, Gold- und Silbersachen, Perlen und Edelsteinen, Sammlungen sowie
Bargeld und Wertpapieren.
5. Der Versicherungsnehmer hat für
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBUA99)
Ständer und Masten sowie Einfriedungen);
e) an Platin-, Gold- und Silbersachen, Perlen und Edelsteinen, Sammlungen sowie Bargeld und
Wertpapieren.
5. Der Versicherungsnehmer hat für
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
herung
a) durch folgende Naturgewalten:
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,
Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
herung
a) durch folgende Naturgewalten:
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,
Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte