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AVBO76 (AVBO76)
Ist die Prämie zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, so ist der Versi-
cherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn
Deckungspaket AH815.3 (AH815.3)
SACHEN
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der Versi-
cherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Repara-
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2021) (AGB.2021)
ausgewogene und persönliche
Untersuchung. Hinsichtlich der anderen Risiken ist die Oberösterreichische Versi-
cherung AG vertraglich verpflichtet, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschließlich
mit den oben [...] gewährter Versicherungsschutz
und die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Versi-
cherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm
eine der Deckungsdauer [...] Vertragsabschlusses zu laufen. Bei
Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versi-
cherungsnehmer über den Abschluss des Vertrags informiert wird.
Hat der Versicherungsnehmer die
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
Ver-
kehrswert*), hinsichtlich der sonstigen aufgrund besonderer Vereinbarung zum Neuwert versi-
cherten Sachen bei dem Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Die Vorschriften betreffend [...]
b) Bewertung der versicherten Sachen nach den Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versi-
cherung-AG in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung;
c) Übereinstimmung des
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832)
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heit nicht mehr gewährleistet ist. Unter diesen Voraussetzungen bezieht sich der Versi-
cherungsschutz insbesondere auch auf die Schäden an Decken, Wänden, Fußböden, Verputzen