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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung EFBU95 (EFBU95)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung,
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden.
b) Sachschäden an Fahrzeugen oder
c) an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBU99)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung,
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden.
b) Sachschäden an Fahrzeugen oder
c) an Wegen, Straßen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2023) (AKHB2023)
jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen zwischen den nationalen
Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten [...] Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentezusatzversicherung - 2013.1 (VBPRZ2013.1)
im Voraus, längstens bis zum Tod der versicherten
Person.
(2) Der Anspruch auf die Rente und deren Höhe sind abhängig vom
Umfang der Pflegebedürftigkeit oder der Schwere der Demenzerkrankung.
Der [...] - der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der
vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die
zu diesem Tarif versicherten Personen (Änderung der
Eintritt
Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853) (KA853-07)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstfahrten-Kaskoversicherung
für Raiffeisenbedienstete - KA853
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat Pkw/Kombi