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Maklerklausel (F1340)
FEUER - Maklerklausel - F1340
Der gesamte Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit gegenständlichem Vertrag wird mit dem in
der Polizze bei gst. Klausel angeführten Vermittler abgewickelt.
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Repräsentanten (F1415)
FEUER - Repräsentanten - F1415
Soweit für den Ausschlusstatbestand gem. Art. 12 ABS (1995) das Verhalten des Versicherungs-
nehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten die genannten Bestimmungen a
Sachverständige (F1441)
FEUER - Sachverständige - F1441
In Klarstellung der Art. 11 ABS (1995) und Art. 8 AFB wird der Versicherer zu Sachverständigen
keine Personen bestellen, die in- oder ausländische Mitbewerber des Ver
Spezialverzeichnis (F1470)
FEUER - Spezialverzeichnis - F1470
Der Versicherer verzichtet darauf, im Versicherungsfall ein Verlangen gemäß Art. 4 Pkt. (1) lit. d),
2. Abs., AFB zu stellen.
Das Recht des Versicherers, im Versi
Unbemannte Flugkörper (F1520)
FEUER - Unbemannte Flugkörper - F1520
Abweichend von Art. 1 (6) lit. c) AFB leistet der Versicherer Entschädigung auch für Zertrümmer-
ungsschäden durch Absturz und Anprall von unbemannten Flugkörpe