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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
;
3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten;
3.4 erhöhte Aufräumungskosten
3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden
müssen;
3.6 Schäden [...] dessen Umfang;
3.2 den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden gemäß Artikel 7, Punkte 2.2 und 2.3;
3.3 den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;
3.4 bei reparierbarem [...] ichtungen.
3.7. Aufwendungen im Zusammenhang mit Versetzungen am Versicherungsort
3.8 Entsorgungskosten inkl. Aufwendungen für kontaminiertes Erdreich
3.9 Schadensuchkosten
3.10 Kosten für
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2007.1 (VBFRV2007.1)
Vorläufiger Sofortschutz besteht weiters nur insoweit, als die Versicherungsbedingungen keine
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Einschränkungen oder Ausschlüsse vorsehen.
Kein vorläufiger Sofortschutz besteht in folgenden [...] stichtag
bei Fondsänderung (§ 5 Absatz 3 lit. a und b), Herabsetzung der Prämien/Umwandlung in prämienfreie
Versicherung: der nach Ablauf einer Frist von 3 Wochen nach Eingang des Antrags beim Versicherer [...] Originalurkunde gerichtlich für kraftlos erklärt wird.
§ 15 Verjährung
Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.2) (U823.2)
benden leiblichen Kinder-, Stief und Adoptivkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die Kinder
sind jedoch auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres, längstens aber bis zur Vollendung des 19. Le-
bensjahres [...] ICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 823.2
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung [...] Abnabelung (Durchtrennen der Nabelschnur) versichert.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden im Rahmen der Versicherungssumme
für den Todesfall nur die aufgewendeten angemessenen
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL99) (UKOL99)
einfachen Jahresbezuges gemäß Pkt. 2.2.1 des einzelnen Versicherten wird ein Be-
trag von ÖS 1,5 Mio bestimmt.
2.3 Fluggastrisiko
Benützen mehrere durch vorliegenden Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe [...] nisses oder dem Ausscheiden aus dem
Kreis der versicherten Personen.
3. Kollektiv-Unfallversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar [...] über die Zugehörigkeit des Betroffenen zum versicherten
Personenkreis entsteht.
3.2 Prämienregulierung
3.2.1 Der Prämienberechnung wird zunächst eine den zu erwartenden Verhältnissen entsprechende
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL95) (UKOL95)
einfachen Jahresbezuges gemäß Pkt. 2.2.1 des einzelnen Versicherten wird ein Be-
trag von ÖS 1,5 Mio bestimmt.
2.3 Fluggastrisiko
Benützen mehrere durch vorliegenden Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe [...] nisses oder dem Ausscheiden aus dem
Kreis der versicherten Personen.
3. Kollektiv-Unfallversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar [...] Zweifel über die Zugehörigkeit des Betroffenen zum versicherten
Personenkreis entsteht.
3.2 Prämienregulierung
3.2.1 Der Prämienberechnung wird zunächst eine den zu erwartenden Verhältnissen entsprechende