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ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.21)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7 Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder Ast
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Auswirkung der ehelichen gleichgestellt);
3.3. Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Pkt. 3.2);
3.4. Personen- und Erwerbsgesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
en
Zeitabständen zu überprüfen.
3.3. Elektrostatische Aufladung
Für Betriebseinrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind
entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen [...] - Stoffe und Waren, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
- Brennbare Stoffe, bei deren Erhitzung große Mengen brennbarer und giftiger Gase frei werden
Gefahrenklasse 3
- Leichtbrennbare
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.24)
befindet.
4.19.2. in den Punkten 4.1. bis 4.9. und 4.11. bis 4.18. darüber hinaus auch deren
kinder sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Enkelkinder) des Versicherungsnehmers