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Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat (RS200) (RS200)
häuslicher Gemeinschaft mit dem Ver-
sicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebens-
jahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen [...] 1.9. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende
Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.3. und 1.5. auch deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv- [...] r;
Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall
Warum eine Familienunfallversicherung sinnvoll ist!
volle gesetzliche Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. So zum Beispiel eine lebenslange Unfallrente bei Invalidität. Passiert ein Unfall in der Freizeit oder beim Sport, kann es aber [...] hmer als Hauptversicherten, den/die Ehepartner(in) bzw. die/den in der Polizze genannte(n) Lebensgefährte(in) und alle leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder ab. Der Versicherungsschutz gilt für alle [...] alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder automatisch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Als besonderer Vorteil ist die Leistung für Knochenbruch für alle Versicherten prämienfrei dabei (ab einer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2019) (AGB.2019.1)
der Generaldirektion.
3.1.2. Sofortschutz in der Lebensversicherung
Der Versicherer gewährt – sofern vereinbart – bei bestimmten Lebensversicherungs-
verträgen sowie allfälligen Zusatzversicherungen [...] Daten in der General-
direktion.
3.1.2. Sofortschutz in der Lebensversicherung
Der Versicherer gewährt – sofern vereinbart – bei bestimmten Lebens-
versicherungsverträgen sowie allfälligen Zusatzversicherungen [...] als
einem Monat.
13. Information über Kündigungsrechte in der Lebensversicherung
Gesetzliche Kündigungsrechte in der Lebensversicherung
§ 165 Versicherungsvertragsgesetz (gilt nicht für die Betriebliche