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BB823-95.1 (BB823-95.1)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Versicherungen für junge Erwachsene? Wir sind für Dich da.
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung). Aber wusstest Du, dass mit Deinem neuen Lebensabschnitt auch Dein Versicherungsschutz über die Eltern plötzlich wegfallen kann? Ein bewusster Blick auf [...] finanziellen Belastungen. Wer früh vorsorgt, sorgt für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit im täglichen Leben. Ein kurzer Überblick zeigt, welche Versicherungen besonders sinnvoll sind: [media] Haushalts- und [...] Wohnungsinhalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Versicherungsnehmer:in, Ehegatt:innen/Lebensgefährt:innen, eingetragene Partner:innen, Kinder und andere Verwandte) durch: Feuer, Sturm, Leit
Versicherungen für junge Erwachsene? Wir sind für Dich da.
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung). Aber wusstest Du, dass mit Deinem neuen Lebensabschnitt auch Dein Versicherungsschutz über die Eltern plötzlich wegfallen kann? Ein bewusster Blick auf [...] finanziellen Belastungen. Wer früh vorsorgt, sorgt für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit im täglichen Leben. Ein kurzer Überblick zeigt, welche Versicherungen besonders sinnvoll sind: [media] Haushalts- und [...] Wohnungsinhalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Versicherungsnehmer:in, Ehegatt:innen/Lebensgefährt:innen, eingetragene Partner:innen, Kinder und andere Verwandte) durch: Feuer, Sturm, Leit
Lenker Schadenersatzbeitrag in der Kfz-Haftpflicht (KH1037.18)
nur dann, wenn
beim Eintritt des Versicherungsfalles der Fahrzeuglenker das 25. Lebensjahr noch nicht oder
das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat .
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilu
ImRecht Privat (RS1000.15)
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten
stehen.
2.2.2. diese Kinder (Punkt 2.2.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mitversichert, sofern sie [...] Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2. bis 1.9. und 1.11. bis 1.14. darüber hinaus auch deren unter Punkt [...] des Versicherungsnehmers, seines
mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
Das sind:
2.2.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder;