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Bewegliche Krane auf ortsfesten Laufbahnen (Schienen) (MB59-03)
Bedingungen für Maschinen, maschinellen Einrichtung und Apparaten (AMB) keine
Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Betriebsunterbrechungsversicherung auf -Erstes Risiko- (BU3010.14)
Abänderung von Artikel 11 der AFBUB wird im Schadenfall keine Unterversicherung
eingewendet.
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Kunstverglasungen (Gl3013.17)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf erstes Risiko mitversichert.
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Spezialverzeichnis (F1470)
Versicherungssummen
auf andere Art zu überprüfen, wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.
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Haushalt ohne Privathaftpflicht (DH1600.15)
Privathaftpflicht ( Teil II. der
dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD) ausgeschlossen.
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