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Zusatzklausel für die AmHof-Grundschutz-Versicherung (AHoG-98)
ZUSATZKLAUSEL FÜR DIE AmHof-Versicherung
- VARIANTE GRUNDSCHUTZ
Sie haben sich für die AmHof-Versicherung - Variante GRUNDSCHUTZ - entschieden. Ergänzend zu den in
der Polizze ausgewiesenen
Fremdzwecken dienende Grundstücke, Gebäude (AH3412.12) (AH3412.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3412.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder Rä
Produktinformationsblatt Total-Betriebsunterbrechung (PIBTBU.2018)
ng.
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
sind Betriebsunterbrechungen auf Grund von Sachschäden
durch:
Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz,
Erdrutsch
Versichert [...] en wieder ausgleichen lassen, gelten nicht als
Betriebsunterbrechung.
Schäden durch in der zu Grunde liegenden Hauptsparte
vereinbarte Deckungserweiterungen
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten [...] rag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Schäden, die in der zu Grunde liegenden Hauptsparte nicht
versichert sind
Betriebsunterbrechungs-Versicherung nach Sachschäden
AmHof-Grundschutz Feuerversicherung (AHoGF-98)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion