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UPB-F-95 (UPB-F-95)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...]
Werden bei Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des [...] angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c der A
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines Versicherungsfalles
veranlasst waren, verursacht werden;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte [...] alle notwendigen und vorhandenen
medizinischen Befunde dem Versicherer zu übergeben.
Der Versicherer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Befunde absolut vertraulich zu behandeln.
5. Wellness-Bonus [...] des Unfalls,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt
oder untersucht haben, über das Ausmaß der Krankheit oder des Unfalls,
- eine Bescheinigung
Heubelüftung vorhanden (Fe2814.16)
FEUER - Heubelüftung - Fe2814.16
Bei der Feuerversicherungsprämie wurde ein 5%iger Nachlass unter der Bedingung eingeräumt,
dass eine funktionsfähige, technisch einwandfreie Heubelüftungsanlage best
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (VBBUZ1978)
Berufsunfähigkeit;
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b) ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten behandeln, behandelt oder untersucht
haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des [...] beauftragten Arzt auf seine Kosten zu
verlangen. Die behandelnden Ärzte, auch diejenigen, von denen der Versicherte aus anderen Anlässen
behandelt oder untersucht worden ist, sind vom Versicherten zu [...] Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung
oder versuchte Selbsttötung, es sei denn, daß die Handlung in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
Schäden durch Terrorakte (AS5001.18)
stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung
von Terrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen. Terrorakte sind
jegliche Handlungen von Personen