Suche
Deckungspaket AH817.2 (Kfz-Betriebe) (AH817.2)
ng.
3. Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Senkungen oder Erschütterungen sind im Rahmen des Versi-
cherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das statische Gefüge
Im Geschäft IG-99.1 (IG-99.1)
betreffen;
- Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versi-
cherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen
Allgemeine Bedingungen f.d.Leitungswasserschadenversicherung(AWB86-95) (AWB86-95)
(1) Der Ermittlung der Ersatzleistung wird unbeschadet der Bestimmungen des Art. 8 ABS der Versi-
cherungswert zur Zeit des Eintritts des Schadenfalles (Ersatzwert) zugrundegelegt, bei beschädigten
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
- daß die Besichtigung innerhalb von acht Tagen seit Eingang der Schadenanzeige beim Versi-
cherer nicht stattgefunden hat.
Die bei der Reparatur nicht mehr verwendeten
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
hat.
4. Bei grobfahrlässiger Verletzung der unter Pkt. 1.1 bestimmten Obliegenheiten bleibt der Versi-
cherer insoweit verpflichtet, als der Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der Ob-
l