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Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
und deren Inhalt auch dann zu ersetzen, wenn der
Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kaminbrand (Fe3023.12)
Risiko mitversichert.
Ein allfälliges Regressrecht des Versicherers bleibt aufrecht bestehen.
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Ausschluss Leitungswasser (EG11)
Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden versichert werden
können.
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Ausschluß Leitungswasser (EG13)
Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden versichert werden
können.
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Räucheranlagen f178 (F178)
eingerichtet
sein, dass etwa herabfallendes Räuchergut sich nicht am Räucherfeuer entzünden kann.
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