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Indirekte Blitzschäden (ZHF64.1)
Jalousien, Rolläden, Außenantennen, Torsprech- und Gegen-
sprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen E
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz F201 (F201)
Rolläden, Außenantennen, Telefon-, Torsprech-
und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz (F201.1) (F201.1)
Außenantennen, Telefon-, Torsprech-
und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen E
BB5 (BB5)
militärischen Behörde während eines Brandes,
um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Voraussetzung für diese Vereinbarunng ist, daß der Brand nicht durch eine im gegenständlichen
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-06)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder [...] und/oder technischer und kaufmännischer
Betriebseinrichtung nach einem ersatzpflichtigen Brandschaden gelten Mehrkosten an den vom Schaden
betroffenen Objekten, die durch Preissteigerungen entstehen