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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
Beauf-
tragten des Versicherers, die innerhalb acht Tagen nach Eingang der Schadenanzeige beim Versi-
cherer erfolgen muß, nur insoweit geändert werden, als dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB95) (ADVB-95)
Abweichend von Art. 8 (1) ABS bildet der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versi-
cherungssumme abzüglich des gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehaltes die Grenze der Ersatz-
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2023) (AGB.2023)
ausgewogene und persönliche
Untersuchung. Hinsichtlich der anderen Risiken ist die Oberösterreichische Versi-
cherung AG vertraglich verpflichtet, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschließlich
mit den oben [...] Vertragsabschlusses zu laufen. Bei
Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versi-
cherungsnehmer über den Abschluss des Vertrags informiert wird.
Hat der Versicherungsnehmer die
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2022) (AGB.2022)
ausgewogene und persönliche
Untersuchung. Hinsichtlich der anderen Risiken ist die Oberösterreichische Versi-
cherung AG vertraglich verpflichtet, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschließlich
mit den oben [...] Vertragsabschlusses zu laufen. Bei
Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versi-
cherungsnehmer über den Abschluss des Vertrags informiert wird.
Hat der Versicherungsnehmer die
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2010)
Ver-
trag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG) versi-
chert.
2. Versicherte Kosten (Nebenkosten)
In der Feuerversicherung