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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St816)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter
Vertragshaftung (AH804)
Schäden
2.4. selbständigen Garantiezusagen und ähnlichen Vereinbarungen
2.5. Sachschäden durch Umweltstörung.
3. Art 2.1 AHVB findet keine Anwendung.
4. Bezüglich Erfolgshaftung
Soweit bewiesen
Cross liability - erweitert (AH3855.12) (AH3855.12)
AHVB fallen
(z.B. Mietsachschäden, Verwahrung, Tätigkeitsschäden);
2.4. Sachschäden durch Umweltstörung (Art 6 AHVB)
2.5. Nachbesserungsbegleitschäden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
Schäden
2.4. selbständigen Garantiezusagen und ähnlichen Vereinbarungen
2.5. Sachschäden durch Umweltstörung.
3. Art 2.1 AHVB findet keine Anwendung.
4. Soweit bewiesen werden kann, dass der Ver
Reine Vermögensschäden durch unvorhergesehene Behinderung (AH3416.12)
des Versicherungsschutzes
Diese Deckungserweiterung gilt jedoch nicht für den Bereich Umweltstörung im Sinne von
Art 6 AHVB sowie für das Produktehaftpflichtrisiko gemäß A 2. EHVB (somit