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Mitversicherung von Schäden durch indirekten Blitzschlag (ZHF64)
Jalousien, Rolläden, Außenantennen, Torsprech- und Gegen-
sprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen E
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.15)
Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag und Explosion gelten bis zur Höhe
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten V
Indirekte Blitzschäden (ZHF64.1)
Jalousien, Rolläden, Außenantennen, Torsprech- und Gegen-
sprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen E
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz F201 (F201)
Rolläden, Außenantennen, Telefon-, Torsprech-
und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen
Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus Standardschutz (ZH-98)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
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3. WERTANPASSUNG NACH DEM BA [...] ansprucht werden kann), - Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
5. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten