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Versicherung von Entsorgungskosten (ohne Erdreich) (F121) (F121)
FEUER F121
Versicherung von Entsorgungskosten (ohne Erdreich)
1. Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbar
Betriebsstilllegung F122 (F122)
FEUER - Betriebsstillegung - F122
1. Alle stillgelegten Betriebsanlagen sind gründlich zu reinigen. Kehrricht und Abfälle sind zu
beseitigen. Der Kraftstrom ist abzuschalten.
2. Alle vertraglich
F1240 (F1240)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F1240
Feuerlöschkosten
In Ergänzung zu Art. 1 Pkt. (7) lit. c) und Abänderung des Art. 6 Pkt. (1) AFB (1984) werden
F1245 (F1245)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F1245
Feuerwehr- und Alarmübungen
Bei Schäden nach den "Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen" (AFB 1984), die dur
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (F127)
FEUER
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand - F127
Das Kraftfahrzeug ist in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb Europas versichert.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für