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Safe-4-U.-Paketleistungen (S4U-01)
DaHeim-Haushaltversicherung
besteht.
3.2.1. Erhöhte Versicherungssumme sowie
Weltdeckung in der Haftpflichtversicherung
Abweichend von Art. 16 Pkt. 1 der ABH gilt für
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
Versicherer leistet keinen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zur Verhinderung oder
Beseitigung von Umweltschäden, insbesondere der Verunreinigung von Luft, Wasser oder Boden.
3. Der Versicherer leistet nur
Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
Versicherer leistet keinen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zur Verhinderung oder
Beseitigung von Umweltschäden, insbesondere der Verunreinigung von Luft, Wasser oder Boden.
3. Der Versicherer leistet nur
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.23)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
2.5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
2.6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
2.7. Schäden infolge mangelhafter
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St1101.15)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter