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Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.19)
befinden, oder
soweit der Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen hat.
1.1.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichertes Gebäudezubehör:
Fahnenstangen, Schranken in Einfriedungen, [...] gelangt
sind, oder
der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten
Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, [...] das Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die
Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist.
STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeinfrastruktur im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (St3108.22)
öffentlich genutzte Badeinfrastruktur im Gebäude und
am Versicherungsgrundstück - St3108.22
1. Im Gebäude oder am dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik
errichtete und mit
STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (St3107.22)
Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am
Versicherungsgrundstück - St3107.22
1. Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
FEUER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (Fe3107.22)
Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am
Versicherungsgrundstück - Fe3107.22
1. Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Grundstückseinfriedungen (St120)
STURM - Grundstückseinfriedungen - St120
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereignis,
sind einschließlich