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Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2012.1 (VBKRENT2012.1)
kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen durch den [...] Rentenversicherung - 2012.1
VBKRENT2012.1
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 [...] § 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von (AVBO) Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
dies gilt auch dann, wenn es sich um mehrere aus einer Rechts-
verletzung entstehende Prozesse handelt.
(4) Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis [...] verursacht, so gilt im Zwei-
fel die Rechtsverletzung als an dem Tage begangen, an dem die versäumte Handlung spätestens hätte
vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
Begriff [...] Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Bei Zuwi-
derhandlung ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, es sei denn, daß der Versicherungs-
nehmer
AVBO76 (AVBO76)
dies gilt auch dann, wenn es sich um mehrere aus einer Rechts-
verletzung entstehende Prozesse handelt.
(4) Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis [...] verursacht, so gilt im Zwei-
fel die Rechtsverletzung als an dem Tage begangen, an dem die versäumte Handlung spätestens hätte
vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
Begriff [...] Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Bei Zuwi-
derhandlung ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, es sei denn, daß der Versicherungs-
nehmer
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Te002.04.1)
stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung
von Terrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Fe3020.12)
stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung
von Terrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen