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Reine Vermögensschäden (AH416.2)
des Versicherungsschutzes
6.1. Diese Deckungserweiterung gilt jedoch nicht für den Bereich Umweltstörung im Sinne von
Art 6 AHVB sowie für das Produktehaftpflichtrisiko gemäß Abschnitt A, Z 2
Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
Art. 1 AHVB mitversichert.
Diese Deckungserweiterung gilt jedoch nicht für den Bereich Umweltstörung im Sinne von Art. 6
AHVB sowie für den Bereich des Produktehaftpflichtrisikos gemäß Abschnitt
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2006) (KSSA2006)
gemeinsamen Haushalt lebenden Person zu verrichten.
Artikel 3: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag
600 Bäume für Oberösterreich
Versicherung in ganz Oberösterreich pflanzen lässt. Damit setzt das Unternehmen ein Zeichen für Umwelt- und Klimaschutz. Kooperationspartner bei der Umsetzung ist der GUUTE Verein mit der GUUTE Bäume
Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06)
Während einer vorübergehenden Entfernung der versicherten Kunstgegenstände vomb.
Versicherungsort gilt weltweit Versicherungsschutz gegen Beschädigung, Zerstörung oder
Verlust als Folge aller Gefahren vereinbart