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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
für die Be-
seitigung der Altlasten erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob
und wann dieser Betrag ohne das Schadenereignis aufgewendet worden wäre.
U [...] LPGF-96
In der FEUERVERSICHERUNG gilt darüber-
hinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
1.1. Als Versicherungsort für landwirtschaftliches Inventar, Erntefrüchte
Selbstbehalt (VH007) (VH007)
von jeder Kostenzahlung
.....%, mindestens ................., höchstens ................ selbst zu tragen.
Schäden bis zu ................ fallen nicht unter die Versicherung.
Oberösterreichische Versicherung
Revision von Dampfturbinenanlagen (MB47.2-03)
en für die Revision von
Dampfturbinen (VGB-R 155 M-1981) empfohlenen Revisionsperioden sowie übertragbarer
Schadenerfahrungen des Versicherers eingeplant und auf Kosten des Versicherungsnehmers
durchgeführt [...] anfallende Arbeiten stellen einen Revisionsaufwand dar und sind
durch den Versicherungsnehmer zu tragen.
5. Der Versicherungsnehmer informiert den Versicherer unverzüglich über wesentliche
Veränderungen [...] Revisionsperiode gemäß Pkt. 3 werden diese Kosten zur Hälfte je vom
Versicherungsnehmer und Versicherer getragen.
c.) Im letzten Drittel der Revisionsperiode gemäß Pkt. 3 gehen diese Kosten zur Gänze zu Lasten
LEITUNGSWASSER Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.21)
Versicherungsnehmer vertraglich oder gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Behebung
von - nicht selbst schuldhaft verursachten - Bruchschäden an solchen Rohrleitungen zu tragen,
obwohl diese nicht [...] des versicherten Grundstücks LW5030.21
1. Allgemein
Abweichend von Art. 2 Pkt. 2. und 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) gelten Bruchschäden [...] verfügbare Kanalisationsanlage, die von einer Körperschaft
öffentlichen Rechts oder von einem in ihrem Auftrag handelnden Dritten betrieben wird.
Öffentliche Wasserversorgungsanlage:
Wasserversorgungsanlage
Selbstbehalt (CS1.1)
der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall den in
der Polizze angeführten Selbstbehalt selbst zu tragen hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1