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Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten
schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit -;
1996 E
§ 1a Was ist versichert?
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22 (Fe5104.22)
FEUER - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch
Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis
Reine Vermögensschäden - erweitert (AH3826.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - reine Vermögensschäden erweitert - AH3826.12
1. Was ist versichert?
Abweichend von Art 1.2.1.1 AHVB besteht Versicherungsschutz auch für reine Vermögens-
sc
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Gewerbe (RS270) (RS270)
Betriebsinhaber, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatte bzw
Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder;
Enkelkinder jedoch nur
Deckungspaket (AH815) (AH815) (AH815)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.