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Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2023)
g
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Erkrankung,
finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende
Person oder [...] und trägt die hierdurch
entstehenden Kosten.
Die Kosten werden bis zu EUR 220,-- übernommen.
b.) Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen LKW (§ 2 Abs 1 Z 8 KFG) bis 3,5
Tonnen höchstzulässigem [...] Sinn, ausgenommen Österreich
3.14. Bargeldvorschuss
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld vor Ort
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2024)
g
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Erkrankung,
finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende
Person oder [...] und trägt die hierdurch
entstehenden Kosten.
Die Kosten werden bis zu EUR 360,-- übernommen.
b.) Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen LKW (§ 2 Abs 1 Z 8 KFG) bis 3,5
Tonnen höchstzulässigem [...] Sinn, ausgenommen Österreich
3.14. Bargeldvorschuss
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld vor Ort
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98.1)
Versicherungs-
abschluss vorhanden waren;
d) durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse oder
Verfügung von hoher Hand oder Beschlagnahme entstehen; [...] insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
(3) [...] zu tragen, dass die versicherten Instrumente der
Empfindlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit
die Instrumente
sich nicht im Gebrauch befinden, sind sie
Kriegsklausel (1976) KR6 (KR6)
,
b) die Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhanden-
sein von Minen, Torpedos, Bomben oder anderen Kriegswerkzeugen ergeben.
1.2 Ausgeschlossen [...] t;
b) die Gefahren der Beschlagnahme, der Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand auf
Grund von zur Zeit des Beginnes der Versicherung geltenden Gesetzen oder Verordnungen; [...] Umfang null und nichtig sein.
2.6 Für die Gefahren, die sich aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Minen oder treibenden
oder gesunkenen Torpedos ergeben, beginnt die Versicherung
KFZ-Haftpflicht Erklärung Tarifvariante A (Leihwagenverzicht) (KH801) (KH801)
einmonatigen Frist aufzukündigen,
wenn der Tarif gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 7. September 1973, BGBl.
Nr. 469/73, eine Veränderung erfährt. Im Fall der Aufkündigung findet