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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierende Strahlung,
ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Sachschäden, Vermögensschäden, Haftung, Kosten,
Aufwendungen oder mittelbare Schäden.
Zu den Punkten [...] Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB2013)
t
3.1. dem Versicherer und dessen Sachverständigen ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über
Ursache, Umfang und Dauer der Betriebsunterbrechung sowie über die Höhe des
Unterbrechungsschadens und der
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1988)
Erfüllung
(1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume des Vorstandes des Versicherers in
Linz, Gruberstraße 32.
(2) Leistungen des Versicherers werden auf Antrag dem Empfangsberechtigten auf
Subsidiäre Deckung (CS4020.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Subsidiäre Deckung - CS4020.12
Feuer- (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.6),
Einbruch-Diebstahl- (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.10) u.
Leitungswasserschäden (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.4)
gelten subsidiär
Subsidiäre Deckung (CD4020.12)
COMPUTER-DATENTRÄGER - Subsidiäre Deckung - CD4020.12
Feuer- (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.6),
Einbruch-Diebstahl- (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.10) u.
Leitungswasserschäden (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.4)