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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Motorboote (Ausschluß von Rennen) (AH347) (AH347)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH347
MOTORBOOTE
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus der
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Musiker und Schauspieler (AH348) (AH348)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH348
MUSIKER UND SCHAUSPIELER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen der AHVB und EHVB auf Schadenersatzverp
Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereins (AH349) (AH349)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH349
VEREINE; AUSÜBUNG VON VEREINSTÄTIGKEITEN AUSSERHALB DES VEREINES
Abweichend von Abschnitt B, Z. 12, Pkt. 2.3 EHV
Haltung oder Verwendung von Tieren (AH350) (AH350)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH350
VEREINE; HALTUNG ODER VERWENDUNG VON TIEREN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt. 3.2.1 EH