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ALKB1995 (ALKB1995)
Besitzergreifung
oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten oder deren Besatzungen
(einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kontrolle) durch eine [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Versiche-
rungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] diese die Obliegen-
heitsverletzung ohne Verschulden nicht erkennbar war.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherers von der Verpflichtung
ALKB98 (ALKB98)
Besitzergreifung
oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten sowie deren Besatzungen
oder Flugmodellen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Versiche-
rungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] diese die Oblie-
genheitsverletzung ohne Verschulden nicht erkennbar war.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherers von der Verpflichtung
Steuerliche Regelungen (Lebensversicherung) (STLV2004-1)
Besondere steuerliche Regelungen:
Für diesen Lebensversicherungsvertrag in der vorliegenden Form gelten insbesondere folgende
steuerliche Regelungen:
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversiche
Besondere Bedingungen zur Austellungsversicherung - Regionalmuseen (TRKUM-08)
dürfen nach Antragstellung ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung1.
vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Über dennoch vorgenommene oder
gestattete Gefahrerhöhungen informieren [...] enthalten:3.
in Verzeichnis der zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachena.
sowie deren Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
bei beschädigten Sachen die notwendigen R
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren
Tätigkeiten durch gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder