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Ausschluß von unter Erdniveau befindlichen Fundamenten etc. (F76) (F76)
Versicherungsschutz nicht auf die unter Erdniveau befindlichen Fundamente
oder Grundmauern und tragenden Kellermauern.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (ZHF12.2)
BÄUME AM GRUNDSTÜCK - ENTSORGUNGSKOSTENBEITRAG ZHF12.2
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der
Besondere Bedingung für die Kollektiv-Unfallversicherung 2018 (UKOL2018)
der einzelnen
versicherten Person wird ein Betrag von EURO 120.000 bestimmt.
2.3 Fluggastrisiko
Benützen mehrere durch gegenständlichen Versicherungsvertrag versicherte Personen dasselbe
Flugzeug, so [...] so gilt für das Fluggastrisiko (Art. 17, Pkt 1.2 der diesem Vertrag zugrunde liegenden
AUVB) ein Betrag von EURO 2,2 Mio. als Höchstgrenze der Versicherungsleistungen für diesen
Leistungsfall.
Überschreitet [...] dieser versicherten Personen den Betrag von EURO 2,2
Mio., so wird die Leistung für jede einzelne versicherte Person im Verhältnis der EURO 2,2 Mio. zu
der Summe der vertraglichen Einzelansprüche gekürzt.
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Genesungsbeitrag (U825-95.1) (U825-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 825-95.1
Genesungsbeitrag
Genesungsbeitrag wird geleistet, wenn sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles mehr als
14 Tage unu [...] Ehepartner-Unfallversicherung wird der Genesungsbeitrag für jede versicherte
Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteils gezahlt, falls bei Antragstellung nichts
anderes vereinbart wurde. [...] chen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten alle Anstalten im Sinne des Artikell
Besondere Bedingungen für die Unfallinvalidität-Zusatzversicherung (VBUI1988)
zugehörigen Lebensversicherungsvertrages.
Anstelle Artikel 16 und 17, I. der AUVB 1965 treten daher die Bestimmungen der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen des zugehörigen Lebensversicherungsvertrages hinsichtlich [...] satzversicherung endet mit sofortiger
Wirkung
a) bei der Beitragsfreistellung oder Auflösung des zugehörigen Lebensversicherungsvertrages,
b) ohne Kündigung, sobald der Versicherte versicherungsunfähig [...] dauernd invalid sind.
Artikel 6.
Gefahränderung.
1. Veränderungen des im Antrag angegebenen Berufes oder der im Antrag angegebenen Beschäftigung
sind unverzüglich anzuzeigen. Solche Veränderungen