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Unfallversicherung Jagd und Hege
verlässlicher Partner. Mag. Markus Zöchbauer Bei Fragen zur Unfallversicherung T +43 57891-71231 M m.zoechbauer@ooev.at Mag. Harald Kaimberger Bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung T +43 57891-71672 M
Unfallversicherung Jagd und Hege
verlässlicher Partner. Mag. Markus Zöchbauer Bei Fragen zur Unfallversicherung T +43 57891-71231 M m.zoechbauer@ooev.at Mag. Harald Kaimberger Bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung T +43 57891-71672 M
Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch (DH1405.15)
Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch, die dem Versicherungsnehmer
aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefon-, Handy- oder [...]
HAUSHALT - Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch - DH1405.15
In Erweiterung von Artikel 1 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABHD) erstreckt
Transportmittelunfall (DH1723.18)
beauftragten Privatperson gelenkt wird.
Bei der Beurteilung des Entschädigungsanspruches bleibt die Verschuldensfrage bezüglich
Unfallhergangs außer Acht.
2. Obliegenheiten
2.1. Obliegenheit vor Eintritt des
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen
Erklärungen über die Bedeutung von Antragsfragen, insbesondere von Fragen zur Beurteilung des
Risikos, abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt [...]
I. ALLGEMEINES
Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1. Vertragsinhalt [...] Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Versicherer im
Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten