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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1962)
Gesundheitsschädigung von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung,
Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen körperlicher Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden
herleiten. Als körperliche Sachen gelten [...] sonstigen Schriftstücken und für die Sachbearbeitung
in Betracht kommenden Akten sowie aus dem Abhandenkommen von Wechseln ist in die Versicherung einge-
schlossen.
II. Im Rahmen des versicherten [...] gestiftet, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tage
begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Ein-
tritt des Schadens abzuwenden.
Art
ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02.1) (IG-H-02.1)
fallen lassen,
wie zB Winden, Flaschenzüge, Hub- oder Gabelstapler, Kräne aller Art sowie durch Hand.
2. Nicht versichert bleiben Schäden am Ladegut selbst.
3. Die besondere Vereinbarung gemäß [...] ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der
Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder
Reparatur übernommen haben.
2. Kraft-, Luft-
ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02) (IG-H-02)
fallen lassen,
wie zB Winden, Flaschenzüge, Hub- oder Gabelstapler, Kräne aller Art sowie durch Hand.
2. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden am Ladegut selbst.
3. Die besondere [...] ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der
Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder
Reparatur übernommen haben.
2. Kraft-, Luft-
Zusatzbed. f.d. Vers. zusätzl. Gef. zur Sachvers. (ZBEC-IG03)
agen einschließlich Katalysatoren
- Handmaschinen und Geräte aller Art
- Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige Erzeugnisse, fertig bezogene Teile,
Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften und Prospekte, Betriebs- und Hilfsstoffe
aller
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.21)
einschließlich Katalysatoren (ausgenommen
Wasser).
Handmaschinen und -geräte aller Art.
Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht als Rep [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige Erzeugnisse, fertig bezogene Teile,
Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften und Prospekte, Betriebs- und
Hilfsstoffe aller