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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
rungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
[...] die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten
sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages fällt, sind
nur gedeckt, wenn [...] ehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluß des
Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Schadenereignis geführt hat, nichts
bekannt war.
2. Bei einem
Subsidiäre Deckung (CS4020.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Subsidiäre Deckung - CS4020.12
Feuer- (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.6),
Einbruch-Diebstahl- (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.10) u.
Leitungswasserschäden (gem. AEVB Art. 1 Pkt. 1.4)
gelten subsidiär
Subsidiäre Deckung (CD4020.12)
COMPUTER-DATENTRÄGER - Subsidiäre Deckung - CD4020.12
Feuer- (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.6),
Einbruch-Diebstahl- (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.10) u.
Leitungswasserschäden (gem. AEVBID Art. 1 Pkt. 1.4)
USP-BH99 (USP-BH99)
kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
1.3. Entsorgungskosten, die durch Kontamination [...] ausbricht.
3.3.3. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag an E-Installationen - ausgenommen Elektrogeräte - sind bis
S 50.000,-- auf erstes Risiko mitversichert.
AVB Merkur Krankenvers. Unfallschutz (AVB 1995/Fassung2012)
erten) zu.
Ist die Person des Versicherten (Mitversicherten) von der des Versicherungsnehmers verschieden,
so kann in der Krankenhaustagegeld- und der Krankengeldversicherung vereinbart werden, dass
der [...] eine Krankheit oder
Unfallfolgen ausgedehnt werden, die mit der (den) bisher behandelten nicht ursächlich
zusammenhängen, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
b) Als Versicherungsfall gelten [...] der Ästhetik.
- geschlechtsangleichende Operationen;
- Zahnimplantationen sowie die damit im ursächlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen
und Folgen, soweit diese nicht der Beseitigung von Unfallfolgen