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ZBL-W98 (ZBL-W98)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBL-W98)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baube
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBF-W97)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baubestandteil
Stichtagversicherung für Waren und Vorräte (F129.1)
FEUER BESONDERE
BEDINGUNG F129.1
Stichtagversicherung für Waren und Vorräte
1. Waren und Vorräte sind in Höhe ihres jeweiligen Versicherungswe
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
FEUER, STURM F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Todesfallversicherungen - 1998 (GBTOD98)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Todesfallversicherungen - 1998
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungsverträ