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ImRecht Landwirtschaft (RS2000.21)
RS2000.21
Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechts
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09.1)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten,
Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug innerhalb Österreichs gegen
Einbruchdiebstahl bis 1 % der
DaHeim-Grundschutz (DHG-09.1)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten,
Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug innerhalb Österreichs gegen
Einbruchdiebstahl bis 1 % der
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) Fassung 2009.1 (AEVB2009.1)
1.5 Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
1.5 Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der