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Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1988)
Erfüllung
(1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume des Vorstandes des Versicherers in
Linz, Gruberstraße 32.
(2) Leistungen des Versicherers werden auf Antrag dem Empfangsberechtigten auf
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
ht
3.1. Dem Versicherer und dessen Sachverständigen ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über
Ursache, Umfang und Dauer der Betriebsunterbrechung, sowie über die Höhe des
Unterbrechungsschadens und der [...] (nach Berücksichtigung der Unterversicherung).
3. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang
innerhalb von 72 Stunden eintreten, gelten im Sinne der Bestimmungen der
Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Notare (ABVN)
ein Versicherungsfall. Als ein Versicherungs-
fall gilt es auch, wenn aus mehreren auch von verschiedenen Personen gesetzten Verstößen
ein einheitlicher Schaden entsteht.
2. Als ein Verstoß gilt
Study abroad: Wichtige Versicherungen für das Auslandsstudium
EWR und der Schweiz „zieht“ die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der eCard befindet. Für Aufenthalte außerhalb von EU, EWR und Schweiz ist es ratsam , Erkundigungen bei der [...] Vorsicht: Diese Versicherung bezieht sich nur auf Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Ein Freizeitunfall fällt also nicht in den Rahmen dieser
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013)
Schadenaufklärungspflicht:
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der