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Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH356) (AH356)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH356
BERGFÜHRER, SCHILEHRER, SCHIHILFSLEHRER UND SCHILEHRWARTE
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeite
Wasserwerke (Amtshaftpflicht) (AH357) (AH357)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH357
POLITISCHE GEMEINDEN; WASSERWERKE
Hinsichtlich des Risikos aus dem Bestand und Betrieb des versicherten Wasserwe
Veranstalter (AH358) (AH358)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH358
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
Persönliche Schadenersatzpflicht der teilnehmenden Tierhalter (AH359) (AH359)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH359
KÖRVERANSTALTUNGEN, TIERSCHAUEN UND VIEHMÄRKTE; PERSÖNLICHE
SCHADENERSATZPFLICHT DER TEILNEHMENDEN TIERHALTER
Die
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden (AH360) Teilnehmer (AH360)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH360
VERANSTALTER; PERSÖNLICHE SCHADENERSATZPFLICHT DER
SPORTAUSÜBENDEN TEILNEHMER
1. Der Versicherungsschutz bezieht