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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
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f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die
[...] Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Definition und Bewertung von Pflegebedürftigkeit und Demenz
§ 3 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 5 Beginn des Vers [...]
§ 16 Bezugsberechtigung
§ 17 Verjährung
§ 18 Vertragsgrundlagen
§ 19 Anwendbares Recht
§ 20 Aufsichtsbehörde
§ 21 Erfüllungsort
§ 22 Option auf eine Vorauszahlung auf erstes Anfordern
§
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
rechtzeitig angezeigt, so
kann die Entschädigung nur für diese Sachen verweigert werden.
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Ersatzleistung
Art. 9
(1) Der Ermittlung der Ersatzleistung wird unbeschadet der Bestimmungen [...] falsche Schlüssel oder andere zum
ordnungsmäßigen Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge verwendet hat.
(3) Sind Sachen auf Grund der Versicherungsbedingungen (Art. 4 (2)) oder besonderer Vereinba-
rung [...] h der notwendigen Aufräumungskosten,
b) Kosten für notwendige Schloßänderungen bis maximal S 20.000,-- soweit die Original- oder Du-
plikatschlüssel der Versicherungsräumlichkeiten durch
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.19 (ED3022.19)
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und KFZ
3. Sonstige Bestimmungen
3.1. Führung
3.2. Prozessführung
1. Versicherte Sachen
Die auf der Polizze durch Inbegriff bezeichneten Sachen gelten ausschließlich in den am [...] 1.2. Betriebseinrichtung
1.3. Waren und Vorräte
1.4. Sonstige Sachen
2. Sicherungen/Obliegenheiten
2.1. Bauweise
2.2. Versperren von Türen, Fenstern u. sonstigen Öffnungen
2.3. Versperren von selbstfahrenden [...] Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 AEB bleiben unberührt
aufrecht.
3. Sonstige Bestimmungen
3.1. Führung
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009.2 (VBKLV2009.2)
nur insoweit, als die Versicherungsbedingungen keine
Einschränkungen oder Ausschlüsse vorsehen.
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Kein vorläufiger Sofortschutz besteht in folgenden Fällen:
- absichtliche Herbeiführung des [...] § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
§ 5 Risikoprämie [...] § 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009 (VBKLV2009)
(Sofortschutz besteht jedoch für
Passagiere in zur Personenbeförderung zugelassenen Flugzeugen)
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- Ausübung einer gefährlichen Sportart
- Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Tr [...] § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
§ 5 Risikoprämie [...] § 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung