Suche
Zusatzbedingungen f.die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-WG96) (ZBF-WG96)
- Außenantennen,
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanalgen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen,
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98)
durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
(3) Die Versicherung erstreckt sich un [...] ein-
treten, es sei denn, daß sie die unmittelbare Folge eines Transportmittelunfalles, Brandes,
Blitzschlages, Explosion, höherer Gewalt, Einbruchdiebstahles, Diebstahles, Beraubung oder
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-05)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder [...] und/oder technischer und kaufmännischer
Betriebseinrichtung nach einem ersatzpflichtigen Brandschaden gelten Mehrkosten an den vom Schaden
betroffenen Objekten, die durch Preissteigerungen entstehen
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-08)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] beansprucht werden
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.5. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder [...] und/oder technischer und kaufmännischer
Betriebseinrichtung nach einem ersatzpflichtigen Brandschaden gelten Mehrkosten an den vom Schaden
betroffenen Objekten, die durch Preissteigerungen entstehen
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raum-
fahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
1.1. Als Brand gilt ein Feuer [...] 2.1. Der Schaden muß dem Versicherer innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden.
2.2. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung müssen je-
doch sofort der