Suche
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009 (VBKRV2009)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2007 (VBRENT2007)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2012 (VBKRENT2012)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG98) (ABG98)
genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
- 1 -
1
Versichert
Zusatzklausel für die Variante Komfortschutz (LPK-96) (LPK-96)
Blitzschlages entstanden sind.
Die in der Polizze für diese Position angeführte Versicherungssumme steht auf erstes Risiko zur Ver-
fügung.
- 2 -
Schäden der oben genannten Art, die durch innere oder