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DaHeim-Komfortschutz (DHK-09)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten,
Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug innerhalb Österreichs gegen
Einbruchdiebstahl bis 1 % der
DaHeim-Grundschutz (DHG-09)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten,
Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug innerhalb Österreichs gegen
Einbruchdiebstahl bis 1 % der
Versicherungsbedingungen für den gewerblichen Güterverkehr mit LkW CMR (CMR81-95)
von Edelmetallen (ungemünzten oder gemünzten oder sonst verarbeiteten),
Juwelen, Edelsteinen, Papiergeld, Wertpapieren aller Art, Dokumenten und Urkunden
2. Güterbeförderungen in
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (RL8)
(ausgenommen Gold, Silber und Platin gemünzt und in Barren), Schmuck
(Bijouterien, Juwelen), Edelsteine, echte Perlen, Taschen- und Armbanduhren aus Edelmetallen, versi-
chert werden.
Die versicherten
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB88) (ARB88)
Versicherungsvertrag ver-
einbart sind. Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) wer-
den in Form von Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für A