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Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Notare (ABVN)
ein Versicherungsfall. Als ein Versicherungs-
fall gilt es auch, wenn aus mehreren auch von verschiedenen Personen gesetzten Verstößen
ein einheitlicher Schaden entsteht.
2. Als ein Verstoß gilt
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
und Zubehör;
d) Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen;
e) Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen;
f) Aufzüge;
g) Telefon-, Torsprech- und G [...] durch Hagel, Frost, andauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten
oder durch andere Ursachen herbeigeführt worden ist.
Der Preis für Saatgut wird nur für solche Erntefrüchte zugrundegelegt [...] vorgenommenen WERT-
ANPASSUNGEN NACH DEM BAUKOSTENINDEX gemäß Punkt 4 durch den Versicherungsnehmer;
e) Anzeige sämtlicher seit Vertragsbeginn durchgeführten Zu- und Umbauten (auch ohne Veränderung der
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015)
(AWK) angeführt werden,
sind im Anhang zu den AWK in vollem Wortlaut wiedergegeben.
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Artikel 1 Gegenstand der Versicherung Artikel 2 Versicherungsgrundlage
Artikel 3 Ge [...] von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder
elektromagnetischen Wellen als Waffen
e) Gebrauch oder Einsatz von Computern, Computersystemen, Computersoftwareprogrammen,
Computerviren oder [...] Korrosion, Kavitation, Osmose
- Alterung, Abnützung
- Fäulnis, Ungeziefer, Ratten, Mäuse und dergleichen
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen - Fassung 1971 (AFB71)
Der
Versicherer haftet jedoch, wenn andere versicherte Sachen durch einen
aus vorstehenden Ursachen entstehenden Brand beschädigt oder zerstört
werden.
(4) Als Explosion gilt eine auf dem [...] dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden
kann, jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und
über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten, auf
[...] der Aufstellung und Verzeichnisse nach lit. c) und d)
wird durch die Absendung gewahrt.
e) Er darf den durch den Schadenfall herbeigeführten Zustand, solange
der Schaden nicht ermittelt
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013)
Schadenaufklärungspflicht:
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der