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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011.1)
Lenker-Rechtsschutz versicherte
Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch in deren Haltung
stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.15)
FEUER - Seng- und Schmorschäden - Fe3025.15
1. Abweichend von Artikel 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten und in der Polizze bezeichneten
- Gebäuden
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.2 (VBKRV2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2012 (VBKRENT2012)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009 (VBKRV2009)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der