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Besondere Bedingung für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (Au3001.12)
Güter, an welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat, alsa.
jenes, dass er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetalle [...] postalische und fiskalische
Wertzeichen, Zeichnungen und Pläne aller Art sowie Speichergut auf Datenträgern aller Art;
leicht entzündbare oder explosionsgefährdete Güter, chemisches und biochemischesc [...] jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer den in der Versicherungsurkunde genannten
Selbstbehalt zu tragen.
4. Ausschlüsse
Bei Deckungserweiterung gemäß 2 c) gelten ausgeschlossen:
Schäden an den versicherten
Glühendflüssige Schmelzmassen (F133)
ten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Entsorgungskosten
den vereinbarten Selbstbehalt selbst zu tragen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (F33)
ersatzpflichtigen Schaden einschließlich
der dazugehörigen Aufräumungs- und Abbruchkosten 20 % selbst zu tragen.
3. Aufheizkosten, Anheizkosten, Antemperkosten und ähnliche Kosten werden nicht ersetzt.
Ober
Bewachte Garderoben (AH463.2) (AH463.2)
sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG verpflichtet,
3.1. dafür Sorge zu tragen, dass die Garderoben während des Betriebes ständig bewacht sind und
nur vom Garderobenpersonal
Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (TRJP-08)
jedem derartigen Schaden hat der Versicherungsnehmer den in der Polizze vereinbarten
Selbstbehalt zu tragen.
Verbleiben die versicherten Gegenstände während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00
Uhr)im Kraf [...] Güter, an welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat,a.
als jenes, dass er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetalle [...] postalische und fiskalische
Wertzeichen, Zeichnungen und Pläne aller Art sowie Speichergut auf Datenträgern aller Art;
leicht entzündbare oder explosionsgefährdete Güter, chemisches und biochemischesc