Suche
Zusatzbedingungen f.die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-WG96) (ZBF-WG96)
- Außenantennen,
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanalgen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen,
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
Deckungspaket (Kfz-Reparaturwerkstätten) (AH817) (AH817)
durch Brand,
Blitzschlag oder Explosion
18.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 AHVB auch auf Schadenersatz-
verpflichtungen aus Schäden durch Brand, Blitzschlag
Deckungspaket AH817.2 (Kfz-Betriebe) (AH817.2)
FAHRZEUGEN DURCH BRAND, BLITZSCHLAG ODER EXPLOSION
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 AHVB auch auf Schadenersatz-
verpflichtungen aus Schäden durch Brand, Blitzschlag
UPB-95 (UPB-95)
htungen aller Art, auch Zeitschriften und Bücher; Versetzbare Zwischenwände; Feuer-
lösch-, Brandschutz-, Betriebsschutz-, Sanitäts- und Sporteinrichtungen sowie Dienstausrüstungen und
Dienstkleidungen [...] Feuerlöschkosten sind die Aufwendungen zu verstehen, die der Versicherungsnehmer zur
Brandbekämpfung für geboten halten durfte, soweit sie sich auf versicherte Sachen bezogen ha-
ben.
ZL6 (ZL6)
Grummet und ähnliche Futtermittel, ausreichend zu trocknen
und in den für eine wirksame Brandverhütung erforderlichen Zeitabständen die Futterstöcke zu be-
obachten und die Temperatur der Futterstöcke