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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht,
b) soweit sie darin bestehen, daß Bargeld, Wertpapiere und Datenträger (Geschäftsbücher [...] gekommener Sachen nicht rechtzeitig vorsorgt oder ihm
nicht genügend Kapital zur Verfügung steht,
f) dadurch, daß bei zusammengehörigen Einzelsachen unbeschädigt gebliebene Einzelsachen
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht,
b) soweit sie darin bestehen, daß Bargeld, Wertpapiere und Datenträger (Geschäftsbücher [...] gekommener Sachen nicht rechtzeitig vorsorgt oder ihm
nicht genügend Kapital zur Verfügung steht,
f) dadurch, daß bei zusammengehörigen Einzelsachen unbeschädigt gebliebene Einzelsachen
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2012 (VBKRENT2012)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.1 (VBKRV2009.1)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2007 (VBRENT2007)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf