Suche
Versicherungsform nach den Reparaturverglasungskosten (G120) (G120)
Hohlgläser, Beschriftungen und Kunstverglasungen.
Die Entschädigung pro Einzelscheibe ist mit S 20.000,-- begrenzt.
Diese Begrenzung wird auch bei der Ermittlung des Ersatzwertes angewendet.
- Seite
Modell U5 (U835.1) (U835.1)
Jahr 1,100.000 24.Jahr 370.000
3.Jahr 1,450.000 14.Jahr 1,050.000 25.Jahr 280.000
4.Jahr 1,425.000 15.Jahr 1,000.000
5.Jahr [...] Rentenbeginn 1,700.000 nach dem 11.Jahr 1,190.000 nach dem 22.Jahr 540.000
nach dem 1.Jahr 1,500.000 12.Jahr 1,145.000 23.Jahr 460.000
2.Jahr 1,475.000 13.Jahr [...] Jahr 1,400.000 16.Jahr 940.000
6.Jahr 1,370.000 17.Jahr 880.000
7.Jahr 1.335.000 18.Jahr 820.000
8.Jahr 1,300.000 19
Modell U5 (U835.2) (U835.2)
Jahr 1,100.000 24.Jahr 370.000
3.Jahr 1,450.000 14.Jahr 1,050.000 25.Jahr 280.000
4.Jahr 1,425.000 15.Jahr 1,000.000
5.Jahr [...] Rentenbeginn 1,700.000 nach dem 11.Jahr 1,190.000 nach dem 22.Jahr 540.000
nach dem 1.Jahr 1,500.000 12.Jahr 1,145.000 23.Jahr 460.000
2.Jahr 1,475.000 13.Jahr [...] Jahr 1,400.000 16.Jahr 940.000
6.Jahr 1,370.000 17.Jahr 880.000
7.Jahr 1.335.000 18.Jahr 820.000
8.Jahr 1,300.000 19
Subsidiäre Lenkerhaftpflicht für Mietwagen innerhalb der EU (KH1043.25)
gssumme
(Pauschalversicherungssumme), höchstens jedoch bis zu einer Versicherungssumme
von EUR 20.000.000,00. Diese reduziert sich im Ausmaß jener Versicherungssumme,
die im Rahmen einer anderen für den
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G820) (G820)
Innenverglasung.
Ausgeschlossen sind lediglich Einzelscheiben mit einem Einzelwert von mehr als S 20.000,--, Glasver-
kachelungen, Glasmalereien, Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind